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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für SB-Waschplätze

Die Benutzung der Waschanlage erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Personals sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Anlagenbetreiber nicht.
  2. Das Betreten, Befahren und Benutzen der Anlage und des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. In den Waschboxen dürfen nur PKW und Motorräder, Wohnmobile, Sprinter, Kleinlaster, Anhänger und Boote bis 7,5 t gewaschen werden.
  4. Die Reinigung anderer Fahrzeuge und Gegenstände ist ausdrücklich untersagt,
    insbesondere die Reinigung von Fahrzeugen und Gegenständen mit Schlamm-, Farb-, Teer-, und Fettanhaftungen.
  5. Die Waschbox ist in einem sauberen Zustand zu verlassen,
    Zuwiderhandlungen sowie das Abstellen und Abladen von Müll werden sofort zur Anzeige gebracht und anfallende Kosten dem Verursacher zur Last gelegt.
  6. In die Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden,
    Zuwiderhandlungen sowie das Abstellen und Abladen von Müll werden sofort zur Anzeige gebracht und anfallende Kosten dem Verursacher zur Last gelegt.
  7. Die Verwendung von Schwamm und Eimer sowie Lappen oder Ähnlichem zur Fahrzeugaußenwäsche ist ausdrücklich verboten,
    ebenso die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel (ausgenommen Motor-, Insekten- und Felgenreiniger) oder eigenen Wassers.
  8. Jegliche Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Reifenwechsel sind auf dem gesamten Gelände der Waschanlage verboten, ebenso das Abledern der Fahrzeuge in den Waschboxen.
  9. Die Anlage ist videoüberwacht, der Konsum von Alkohol verboten.
  10. Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur zu Wasch- und Pflegezwecken des Fahrzeugs gestattet. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  11. Der Benutzer hat sich vor Inbetriebnahme der Geräte davon zu überzeugen, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand und die Schaumbürsten sich in
    einem sauberen Zustand befinden. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln hat der Benutzer vor Inbetriebnahme der Geräte entweder den Anlagenbetreiber
    zu informieren oder eine andere Waschbox anzufahren. Bei Zuwiderhandlung haftet der Anlagenbetreiber nicht.
  12. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstücks dem Anlagenbetreiber oder Personal mitgeteilt worden ist.
  13. Für Schäden die auf technischen Mängeln der zur Verfügung gestellten Geräte beruhen, haftet der Anlagenbetreiber nur für den unmittelbaren Schaden,
    soweit er durch grobe Fahrlässigkeit den Mangel zu vertreten hat. Folgeschäden werden nicht ersetzt.
  14. Bei Frost wird nicht gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
  15. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.


Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

AGB für die Autowaschstraße in kriftel

Die Autowäsche in der Autowaschstraße der Maxwash Waschanlagen in Kriftel erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung nachfolgender Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
  2. Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
  3. Das Personal der Maxwash Autowaschstraße hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände, die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann.
  4. Die Benutzer der Maxwash Autowaschstraße ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Andernfalls beschränkt sich die Haftung des Anlagenbetreibers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  5. Der Waschstraßenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
  6. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Maxwash Autowaschstraße haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  7. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z. B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Schein- werfer-Wischanlage, sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  8. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissver- ständlicher Einfahrt-und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßen- unternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
  9. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstückes dem Betriebsleiter bzw. dem Personal mitgeteilt worden ist.
  10. Die zulässigen KfZ-Abmessungen sind zu berücksichtigen, Skizze siehe unten
  11. Von der Haftung ausgeschlossen sind:
    – Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen)
    – Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an den Hinterachse
    – Oldtimer, also Fahrzeuge die älter als 20 Jahre sind
    – Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen
    Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antenne o. Ä.) verursacht worden ist, es sei denn, den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  12. Der Benutzer sollte sich vor Inbetriebnahme der bereitgestellten SB-Sauger, SB-Automaten + Druckluftpistolen (nicht auf Personen od. Tiere richten) von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile überzeugen und erst danach mit dem Gebrauch beginnen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so hat er unverzüglich den Betreiber/das Personal darüber zu informieren. Diese Informationspflicht trifft ihn auch dann, wenn während oder danach eine Beschädigung an den Sachen /Anlagenteilen auftritt. Den Saugschlauch nicht über den Autolack ziehen – Gefahr von Schleifspuren!
  13. Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
  14. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

KfZ Abmessungen - bitte beachten

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